Wer möchte die Produkte aus seinem Onlineshop bei google products präsentieren?

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Seit dem 22.09.2011 zeigt Google alle Produkt-Feeds, die den neuen Google-Shopping-Richtlinien nicht gerecht werden, nicht mehr an, das bedeutet für viele Shopbetreiber Umsatzverluste, die Sie aber nicht hinnehmen müssen.

Wir aktualisieren Ihren Onlineshop (xtc/xtcmodified/gambio) und zeigen Ihnen, was Sie noch machen müssen, damit Sie wieder gelistet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage. Kontaktdaten auf www.internetservice-koeln.de

Werbung mit durchgestrichenen Preisen unzulässig

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Teppichhändler wirbt mit Sonderpreisen. Auf dem Preisschild war der aktuelle Preis dargestellt, darüber wurde der alte Preis durchgestrichen dargestellt.

Hierüber hat sich eine Wettbewerberin anwaltlich beschwert und eine Abmahnung
ausgesprochen, die weiterführende Konsequenzen hatte. Das Gericht entschied darauf, dass hervorgehobene Einführungspreise nur dann gültig sind,
wenn das Gültigkeitsdatum des Einführungspreises klar dargestellt wird. Außerdem muss vermerkt werden, ab wann der alte, aktuell durchgestrichene,
Preis wieder gültig ist.

Im Jahre 2007 betreibt der Händler in Friesenheim bei Freiburg einen Teppichhandel. In einer Badischen Zeitung wirbt er mit einem Prospekt
für seine Teppichkollektion. Bei der Kollektion &quote;Original Kachipur&quote; wurden die Einführungspreise den höheren durchgestrichenen
Preisen gegenübergestellt. Der Händler wies daraufhin, dass die Kollektion eine Weltneuheit sei. Als Hersteller könne er zur Markteinführung
hohe Rabatte gewähren.

Eine Freiburger Wettbewerberin klagte gegen diese Werbung bisher erfolgreich.

Die Werbung verstoße ebenfalls gegen das Irreführungsverbot, so die Freiburgerin. Bei durchgestrichenen Preisen in einer Werbeanzeige,
muss der Anbieter kenntlich machen, auf welchen Artikel sich die Preise beziehen. Wird nach Ablauf der Werbung der reguläre Preis verlangt,
so muss angegeben werden, ab welchem Zeitpunkt dieser Preis gültig ist.

Bei einem Räumungskauf wird der Käufer zu einer zeitlichen Begrenzung genötigt. Dies ist bei einem Einführungsangebot anders. Hier muss
der Werbetreibende, der mit durchgestrichenen Preisen wirbt, eine zeitliche Begrenzung klar kenntlich machen.

FAZIT: Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie nur mit durchgestrichenen Preisen werben, wenn Sie den Zeitraum des Einführungspreises
klar kenntlich gemacht haben. Ebenfalls sollten Sie angeben ab wann der reguläre, aktuell durchgestrichene, Preis wieder Gültigkeit hat.

Urteil vom 17. März 2011 - I ZR 81/09 - Original Kanchipur
LG Freiburg - Urteil vom 7. März 2008 - 12 O 153/07
OLG Karlsruhe - Urteil vom 14. Mai 2009 - 4 U 49/08

Karlsruhe, den 18. März 2011
Quelle: PM des BGH

Über den Autor: Protected Shops Geschäftsführer Oliver Korpilla
ist seit 1998 im eCommerce tätig. Die von Ihm betreuten Kundenprojekte haben bereits über 1 Mio. Endkunden begleitet.
Die Praxis Erfahrung auf eBay, Amazon, Yatego sowie mit Online-Shops machen Ihn zu einem Experten im Online-Handel.
Im Januar 2010 wurde Oliver Korpilla von den Lesern der Financial Times Deutschland zum Gründer des Monats gewählt.

Bieten Sie in Ihren Onlineshops auch Kreditkartenzahlungen und andere Zahlungsformen wie Finanzierung an?

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Erschließen Sie sich weitere Kunden für Ihren Onlineshop und bieten Sie weitere Zahlungsarten an.

Wir rüsten Ihren Onlineshop mit weiterem Zahlungsmodul aus, so dass Sie folgende Zahlungsarten anbieten können:

Das Paymentpaket Smart – akzeptieren Sie in Ihrem Onlineshop oder auf Ihrer Website Kreditkarte (z.B. Visa, Mastercard) Lastschrift Deutschland und Österreich, Sofortüberweisung, Vorkasse und Rechnung. Alle Zahlarten sind frei auswählbar oder abwählbar. Inklusive kostenlosem Einbauservice und laufender Betreuung durch Paymentmakler. Die Kreditkartenakzeptanz ist in unserem Angebot bereits inklusive, ebenfalls ohne monatliche Kosten.

Bei Abschluss bis 30.04.2011 beträgt der Disagio nur 2.75%; alle Abschlüsse nach 30.04.2011 werden mit mindest 2.95 oder höher berechnet.  Weitere Informationen erhalten Sie hier

Wichtige Infos von trustedshops

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Alle, die sich auf http://www.trustedshops.de/shop-info/im-marz-basiswissen-e-commerce-recht/ zum Newsletter anmelden, erhalten wertvolle Informationen zu folgenden Themen gratis:

Im Download-Paket enthalten:

  1. Whitepaper zum Widerrufsrecht
  2. Whitepaper “In 10 Schritten zum rechtssicheren Online-Shop”
  3. Ratgeber “Vorsicht Falle: Die häufigsten Rechtsfehler auf Websites”
  4. Checkliste “Internationaler Warenverkauf”
  5. Praxishilfe “Über den Unsinn von Disclaimern”
  6. Link-Sammlung “16 unzulässige AGB-Klauseln”
  7. Praxishilfe “Was Sie bei der Angabe von Lieferzeiten beachten müssen”
  8. Praxishilfe “Das sollten sich Online-Händler VOR Eröffnung ihres Shops überlegen”
  9. Praxishilfe “Kennzeichnungspflichten bei speziellen Produktgruppen”
  10. Die häufigsten Fragen der Shopbetreiber zum Widerrufsrecht
  11. Praxishilfe “Wann das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist”

Sicherheitsrisiko bei xtcommerce 3.04 SP2.1 umgehend beseitigen

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Hallo,

vor kurzer Zeit hat es seitens xtcommerce die Info gegeben, dass ein Sicherheitsrisiko dringend zu beseitigen ist.

Infos auf: http://www.xt-commerce.com/forum/allgemeine-diskussionen/82382-bugfix-f-r-sql-injection-version-xt-commerce-3-0-4-sp2-1-a.html?utm_source=admin&utm_medium=news

Wer sich die Arbeiten selbst nicht zutraut, kann uns damit beauftragen.  Details gerne auf Anfrage.

xtcommerce-Pakete mit SP1 oder SP2.1 ?

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Hallo,

gerne möchte ich hier einen Austausch anregen, um die Leute zu informieren, die sich gerade neu mit dem Thema Onlineshop beschäftigen.

Vor wenigen Tagen habe ich bei einem Anbieter ein “Shop-Paket” zum Download erworben (ca. 30 Euro), weil es bereits viele zusätzliche Funktionen beinhaltete. Bei der Installation gab es gleich Probleme und dann stellte sich auch heraus, dass ServicePack1 enthalten ist und nicht die aktuellste Version SP2.1, auch die Smarty-Engine war schon älter.

Auf was sollen potentielle Shopkunden achten, wenn Sie sich einen Onlineshop zulegen wollen?

Google-Analytics ?

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Gemäß aktuellsten Informationen von http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/12/03/oberste-datenschutzbehorden-stufen-google-analytics-als-rechtswidrig-ein/?et_cid=5&et_lid=16 darf Google Analytics nicht benutzt werden, da es die IP-Adressen mitprotokolliert.

Um  evtl. Probleme zu vermeiden, sollte Sie derzeit Google-Analytics auf Ihrer Webseite deaktivieren und eine der genannten Alternativen prüfen.

Wie gehen Sie mit diesem Thema um?   Freue mich über Feedback

Ust-ID Modifikation für XT-Commerce 3.04 SP2.1

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Liste der derzeit unterstützten Länder für die UST-ID-Prüfung

Bestimmt stört es den einen oder anderen Shop-Betreiber, dass  Kunden aus dem europäischen Ausland bei der Eingabe von der UST-ID/VAT-ID Probleme habe. Die von uns angebotene Modifikation (entwickelt von einem Handelspartner in Österreich)  für die Prüfung der Ust-ID - die Original Prüfung funktioniert nur mit einem Shop in Deutschland und nur zu gewissen Tageszeiten. Die Modifikation greift auf eine SOAP-Schnittstelle zu und funktioniert auch mit einem Shop ausserhalb Deutschland.
Es wurde auch die Ust-ID Prüfung auf Prüfziffer-Basis für Schweiz und Liechtenstein eingebaut und die Onlineprüfung für Rumänien und Tschechien.
Die Eingabe wird auch von allen Sonderzeichen bei der Prüfung befreit, d.h. aus CH-645-1′234′567-8 wird CH64512345678. Hinterlegt in der Datenbank wird die Ust-ID so wie sie eingegeben wurde, damit die richtig auf dem Ausdruck steht.  Es werden einige Länder bereits geprüft, sollte ein Land fehlen und Sie haben eine gültige ID parat, so fügen wir das jeweilige Land dazu.Derzeit liefern wir das Modul für 29,75 Euro inklusive 19% Mwst per Mail aus. Geben Sie bei der Bestellung per Mail bitte an, bei welcher Domain es zum Einsatz kommt.

Willkommen

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Hallo zusammen,

in Kürze werde ich den Blog weiterführen und würde mich freuen, von Euch Anregungen zu erhalten, welche Themen Euch besonders interessieren.

Gruß
Bernd Heppner
vom Internetservice-Koeln

Ciao

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Hallo, Leute! Waaza.eu wechselt offiziell den Besitzer. Was mit dem Blog weiterhin geschieht ist mir unbekannt. Ich gebe es auf, weil ich keine Zeit dafür habe.

Danke für eure Kommentare und Spenden! Ich hoffe die von mir angebotenen Module und Anleitungen haben euch geholfen.

Macht’s gut!

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